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Eintracht Lotto
Sportkegler Verein Cadolzburg
Eintracht Lottogemeinschaft

Satzung

Die Mitglieder der Lottogemeinschaft Eintracht Cadolzburg nehmen durch ihre Unterschrift die folgenden Abmachungen zur Kenntnis und erkennen sie damit an:

1.) Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der bereits Mitglied im Sportkeglerclub Eintracht Cadolzburg ist. Die Mitgliedschaft ist freiwilliig. Sie beginnt mit der ersten Einzahlung des Wochenbeitrages. Sie endet bei

a) freiwilligem Austritt
b) bei Austritt aus dem Sportkeglerclub Eintracht Cadolzburg
c) bei Beitragsrückstand von mehr als 8 Wochen.

2.) Beitrag

Die Höhe des Beitrages bestimmt die Mehrheit der Mitglieder der Lottogemeinschaft. Der Betrag wird wöchentlich im Voraus in die Lottokasse entrichtet.

3.) Lottokasse

Die Lottokasse enthält die Beiträge und Lottogewinne. Aus ihr werden die Lottoeinsätze entnommen.

4.) Kassenverwalter

Der Kassenverwalter der Lottokasse wird jeweils mit den im Sportkeglerclub Eintracht Cadolzburg stattfindenden Neuwahlen gewählt. Der Verwalter kann nicht regresspflichtig gemacht werden.

5.) Einsatz

Der Beitrag wird ca. zur Hälfte als Lottoeinsatz verwendet. Der Rest verbleibt in der Lottokasse.

6.) Gewinn

Gewinne der Gewinnklassen 4,5 und 6 (3, 3 + Superzahl, 4 Richtige) werden nicht ausbezahlt und gehen in die Lottokasse. Gewinne der Gewinnklassen 1,2 und 3 (mehr als 4 Richtige) werden an die Mitglieder der Lottogemeinschaft ausbezahlt.

7.) Gültigkeit

Diese Abmachung setzt die Vorherige vom 1. April 1982 außer Kraft. Diese Abmachung ist solange gültig, bis sie durch eine neue Abmachung außer Kraft gesetzt wird.

Cadolzburg, den 8. Februar 1994

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